Beschränken, wer Daten exportieren darf
Im Zuge der DSGVO ist es ebenfalls notwendig, dass nicht jeder, der Einsicht in Mitgliederdaten hat, also z.B. ehrenamtliche Trainer, automatisch diese Daten exportieren kann und auf den eigenen PC laden kann; hierfür sollten ebenfalls entsprechende Rollen/ Rechte vergeben werden können, da es uns als Vereinsvorstand anders nicht möglich ist, im Überblick zu behalten wer welche Daten auf dem eigenen PC speichert, die wir nur für den Vereinsalltag zur Verfügung, bzz. zur Einsicht stellen!
Kommentare: 1
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30 Aug., '18
Demian Holderegger AdministratorSoweit mir bekannt ist, schreibt die DSGVO keine Einschränkung für Exporte vor, lediglich für den Zugriff.
Eine Einschränkung, wer was exportieren kann, ist technisch auch nicht sinnvoll. Denn jeder der will, kann den Inhalt einer Seite auch einfach per Copy&Paste in herauskopieren (oder abschreiben). Eine Garantie, dass niemand die Daten heruntergeladen hat, wird man nie haben.