Behandlung Rücklastschriften
Bei Rücklastschriften muß mE die Rechnung neu angelegt werden, ggf. eine zusätzliche Rechnung für die Gebühren angelegt werden. Automatische Rücklastschriftenbearbeitung mit Wiedereröffnen der Rechnung und Buchen von eventueller Gebührenbelastung wäre praktisch.
Kommentare: 4
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14 Feb., '22
Oliver SchmelzenburgWeiß nicht, ob das schon umgesetzt ist. Es wäre eine tolle Ergänzung.
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03 März, '22
C. StratmannGibt es hierzu schon Neuigkeiten?
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09 März, '22
Demian Holderegger AdministratorEine technische Lösung dafür gibt es bisher noch nicht.
Für alle die suchen, wie man es verbuchen muss, hier eine Anleitung: https://support.webling.ch/hc/de/articles/115004765086-R%C3%BCcklastschriften -
05 Feb.
Oliver SchmelzenburgRücklastschriften sind auch mit Splitbuchungen verbunden.
Eine Handvoll Rückbuchungen ist schon nervig, aber wenn man >50 bearbeiten muss, ist die jetzige Funktionalität unzureichend.
Banken berechnen Gebühren, welche in Rechnung gestellt werden müssen. Also eine weitere Position zu der bestehenden, unbezahlten Rechnung hinzufügen. Dann muss dies auf entsprechende Konten gebucht werden. Auch hierfür fehlt die Funktionalität der Splitbuchungen. Weshalb das in der Buchhaltung fehlt, verstehe ich nicht.