Behandlung Rücklastschriften

84 Stimmen

Bei Rücklastschriften muß mE die Rechnung neu angelegt werden, ggf. eine zusätzliche Rechnung für die Gebühren angelegt werden. Automatische Rücklastschriftenbearbeitung mit Wiedereröffnen der Rechnung und Buchen von eventueller Gebührenbelastung wäre praktisch.

Offener Vorschlag Vorgeschlagen von: Christoph Dorner Zugestimmt: 18 Juni Kommentare: 7

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