Rabatte und Abzüge in der Rechnung als Minusposten ausweisen

111 Stimmen

z.B. Geschwisterrabatte auf Mitgliederbeitrag oder sonstige Abzüge/Gutschriften in der Mitgliederrechnung als Minusposten aufführen können, wäre für die Übersicht und für die Nachverfolgung hilfreich.

Offener Vorschlag Vorgeschlagen von: Baumann Melanie Zugestimmt: 07 Juli Kommentare: 13

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